All die Wege, die Sie nach dem Ableben Ihres oder Ihrer Liebsten haben, geht natürlich ein Bestatter mit Ihnen gemeinsam oder erledigt diese eigenständig in Ihrem Auftrag für Sie. Allein im Beratungsgespräch sind viele Dokumente zu unterschreiben, wie eine Vollmacht zur Abholung des Verstorbenen, eine Vollmacht zur Beantragung der Sterbeurkunde, Kranken- und Rentenkassenabmeldung, Beauftragung des Wunsch-Friedhofes und vieles mehr.
Wenn ich ein Beratungsgespräch habe, erkläre ich meist nur die einzelnen Dokumente und lasse das jeweilige unterschreiben und fülle es nach dem Trauergespräch aus. Es würde einfach den Rahmen sprengen, wenn ich dies noch vor den Angehörigen machen würde, da sich eine gute Trauerberatung schon ohne das Ausfüllen der Dokumente über Stunden hinziehen kann.
Man möchte den Hinterbliebenen alle Wünsche für die Beerdigung erfüllen und Ihnen aber auch Trost und die Zeit geben, die sie benötigen, um alles um sich herum zu verarbeiten. Gerade in dieser Situation ist ein offenes und verständnisvolles Ohr wertvoll. Zwischen all den behördlichen Formalitäten und den Absprachen für die Trauerfeier wird oftmals über den Verstorbenen in Erinnerungen geschwelgt und dies ist auch gut für die Verarbeitung der Trauer.
Ein Bestatter ist nicht nur für die Organisation der Beisetzungen zuständig, sondern auch ein Partner an Ihrer Seite für die Trauerbewältigung und ein Wegbegleiter in schwerer Zeit.
Aber um all die amtlichen Punkte für Sie zu klären, benötigt Ihr Bestatter zunächst den Personalausweis des Verstorbenen. Dieser wird bei der Beantragung der Sterbeurkunden benötigt und auch gleich vom Standesamt einbehalten.