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Formalitäten und wichtige Dokumente im Sterbefall Ihres/r Liebsten

Michael Langner • 19. Januar 2022

Herzlich willkommen zu meinem neuen Beitrag. Mein Name ist Michael Langner vom Bestattungshaus Schippan.


Heute wollen wir ein sehr wichtiges aber auch trockenes Thema behandeln und ich versuche, es Ihnen so unbürokratisch wie möglich näher zu bringen. Das Thema dieses Beitrags ist „Formalitäten und wichtige Dokumente im Sterbefall“.


Natürlich wird Ihnen Ihr Bestatter des Vertrauens auch alles aufzeigen, was Sie benötigen, wenn einer Ihrer Liebsten verstorben sein sollte. Ich möchte aber dieses Thema trotzdem behandeln, damit der „Bestattungs-Blog“ Ihnen wirklich wie ein kleines Lexikon dient und eben solche amtlichen bzw. behördlichen Beiträge gehören dazu.

All die Wege, die Sie nach dem Ableben Ihres oder Ihrer Liebsten haben, geht natürlich ein Bestatter mit Ihnen gemeinsam oder erledigt diese eigenständig in Ihrem Auftrag für Sie. Allein im Beratungsgespräch sind viele Dokumente zu unterschreiben, wie eine Vollmacht zur Abholung des Verstorbenen, eine Vollmacht zur Beantragung der Sterbeurkunde, Kranken- und Rentenkassenabmeldung, Beauftragung des Wunsch-Friedhofes und vieles mehr.


Wenn ich ein Beratungsgespräch habe, erkläre ich meist nur die einzelnen Dokumente und lasse das jeweilige unterschreiben und fülle es nach dem Trauergespräch aus. Es würde einfach den Rahmen sprengen, wenn ich dies noch vor den Angehörigen machen würde, da sich eine gute Trauerberatung  schon ohne das Ausfüllen der Dokumente über Stunden hinziehen kann.


Man möchte den Hinterbliebenen alle Wünsche für die Beerdigung erfüllen und Ihnen aber auch Trost und die Zeit geben, die sie benötigen, um alles um sich herum zu verarbeiten. Gerade in dieser Situation ist ein offenes und verständnisvolles Ohr wertvoll. Zwischen all den behördlichen Formalitäten und den Absprachen für die Trauerfeier wird oftmals über den Verstorbenen in Erinnerungen geschwelgt und dies ist auch gut für die Verarbeitung der Trauer.


Ein Bestatter ist nicht nur für die Organisation der Beisetzungen zuständig, sondern auch ein  Partner an Ihrer Seite für die Trauerbewältigung und ein Wegbegleiter in schwerer Zeit.


Aber um all die amtlichen Punkte für Sie zu klären, benötigt Ihr Bestatter zunächst den Personalausweis des Verstorbenen. Dieser wird bei der Beantragung der Sterbeurkunden benötigt und auch gleich vom Standesamt einbehalten.

Für das Standesamt benötigt man auch die Geburtsurkunde und falls der Verstorbene verheiratet war, die Eheurkunde. In einigen Fällen ist aber auch der Ehepartner schon verstorben und dann benötigt man auch die Sterbeurkunde des Ehepartners.


Sollte aber eine Scheidung stattgefunden haben, ist es auch wichtig, das Scheidungsurteil mit beizulegen.


Ebenfalls wichtig ist der Kontoauszug mit der letzten Rentenauszahlung, damit eine Abmeldung bei der jeweiligen Rentenkasse erfolgen kann und für die Abmeldung bei der Krankenkasse ist die Krankenkarte notwendig. Die Krankenkassen-Karte wird zur jeweiligen Krankenkasse mit der Abmeldung gesendet und ebenfalls einbehalten.


All die eben beschriebenen Dokumente benötigt Ihr Bestatter im Original für die behördlichen Wege, aber diese bekommen Sie natürlich wieder ausgehändigt, sobald alles ordnungsgemäß erledigt ist und dies geschieht alles zeitnah.

Sollten Dokumente fehlen oder nicht auffindbar sein, ist es natürlich möglich, von diesen eine Kopie anzufordern.


Hier fasse ich noch einmal zusammen, was Ihr Bestatter an Dokumenten von Ihnen benötigt:

Personalausweis



BEI VERHEIRATETEN PERSONEN:

Stammbuch,

Heiratsurkunde oder

Familienregisterauszug


BEI GESCHIEDENEN PERSONEN:

Heiratsurkunde und Scheidungsurteil oder

Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk


BEI VERWITWETEN PERSONEN:

Heiratsurkunde und

Sterbeurkunde des Ehepartners

Mitgliedskarte der Krankenkasse


BEI RENTNERN:

Rentenanpassungsbescheid und

evtl. andere Versorgungsmitteilungen

Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen



Eines möchte ich an dieser Stelle aber noch erwähnen. Einige Verstorbene haben letzte Wünsche für Ihre Beerdigung schon zu Lebzeiten geäußert, bzw. diese sogar geplant und in einem  Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter festgelegt. Dieser Vertrag ist natürlich wichtig und somit Grundlage für eine Beerdigung.


Man kann als Hinterbliebener Punkte, die im Bestattungsvorsorgevertrag aufgelistet sind, zwar ändern und selbst den Bestatter noch wechseln, denn wir haben eine freie Bestatterwahl in Deutschland, aber meines Erachtens nach sollte man die letzten Wünsche eines Verstorbenen respektieren und im Großen und Ganzen die Beisetzung so planen, wie es im Bestattungsvorsorgevertrag festgehalten wurde.


In der Regel fällt beim Bestatterwechsel dann auch ein bestimmter Entschädigungsbetrag „X“ an bei dem Bestatter, der diesen Vertrag mit dem Verstorben abgeschlossen hat.


Aber, wie ich bereits erwähnte, sollte man den letzten Wunsch eines Verstorbenen als Hinterbliebener erfüllen, mit oder ohne Bestattungsvorsorgevertrag.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag weiterhelfen und Ihnen einen Überblick über die benötigten Dokumente und verschiedenen Verwaltungsvorgänge  im Trauerfall geben. Ich bedanke mich für Ihre Zeit und Ihr Interesse.


Ihr Michael Langner vom Bestattungs-Blog.

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