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Bestattungsvorsorgevertrag: Der Weg zu einem ehrenvollen Gedenken nach eigenen Wünschen

Michael Langner • 12. April 2022

Herzlich willkommen zu meinem neuen Beitrag zum Thema Bestattung. Mein Name ist Michael Langner vom Bestattungs-Blog. Im heutigen Blog-Beitrag gehen wir ein wenig auf die Thematik der Vorsorge für eine Bestattung ein, wenn Menschen noch vor ihrem Ableben ihre Beerdigung und die genaue Gestaltung aller notwendigen Dinge selbst planen wollen. Hierzu dient der sogenannte Bestattungsvorsorgevertrag.


Ein solcher Vertrag hat mehrere Vorteile. Zum einem können Sie vor Ihrem Ableben individuelle Wünsche oder klare Vorstellung zu Ihrem Begräbnis äußern und vertraglich festhalten. Eine spezielle Musik? Ein besonderer Friedhof? Erdbestattung oder Feuerbestattung? Einzel- oder Familiengrab? Welcher Sarg oder welche Urne? All diese Fragen und mehr können Sie mit einem Bestattungsvorsorgevertrag klären.

Aber natürlich dient ein Bestattungsvorsorgevertrag noch einem anderen wichtigen Zweck. Er nimmt Ihren Angehörigen im schweren Fall Ihres Todes die wichtigsten Entscheidungen ab, die zu einer Beerdigung und einem Trauerfalls zu treffen sind.


Gerade in dieser Zeit treffen Trauer und Verantwortung aufeinander und es ist nur allzu verständlich, wenn man nicht auf Anhieb weiß, wie eine Beisetzung mit einer Trauerfeier im Sinne des Verstorbenen gestaltet werden soll. Es ist oft ein Moment des Schocks und der Ohnmacht, welche in diesem Moment aufkommt. Auch ich kann da aus eigener Erfahrung sprechen, wie sich dieser Moment anfühlt, wenn man auf seinen frisch Verstorbenen blickt, welcher reglos im Bett oder womöglich am Boden liegt.


Man hat in diesem Moment vieles im Kopf, aber nicht, wie eine Beisetzung aussehen soll. Dieser Schmerz und dieses leere Gefühl kann Monate, gar Jahre anhalten und wie heißt es so schön: „Nicht die Zeit heilt Wunden, sondern man lernt, mit Ihnen zu leben.“


Warum ich so tief in diese Thematik mit Ihnen eintauche und auch von mir selbst erzähle? Weil ich Sie für dieses Thema sensibilisieren möchte und ich wünsche mir auch, dass Sie als Leser mich kennenlernen. Ich möchte nicht nur, dass Sie meine Beiträge lesen. Ich möchte, dass Sie wissen, dass ich alles selbst erlebt habe und ich aus der Praxis heraus von meiner Arbeit im Bestattungswesen schreibe als einer, der nicht nur einfach aus dem Internet etwas kopiert oder in eigene Worte umstrukturiert, sondern aus dem eigenen Erfahrungsschatz berichtet.

Aber zurück zum Thema. Ein Bestattungsvorsorgevertrag kann, wie oben beschrieben, Ihre Wünsche berücksichtigen, aber auch Ihren Hinterbliebenen eine Entscheidungshilfe sein.


Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie sich auch einen Kostenvoranschlag einholen, aber hier muss ich deutlich sagen, dass es zu Abweichungen kommen kann, denn die Preise steigen überall, auch bei einem Bestatter.


Diese Kostensteigerung liegt aber meist nicht an Ihrem Bestatter des Vertrauens, sondern an steigenden Friedhofsgebühren, an höheren Holzkosten für einen Sarg oder gestiegenen Materialkosten für eine Urne Ihrer Wahl, die Mindestlohnerhöhung, etc. etc.


Man kann die Kosten daher nur grob überschlagen, gerade wenn noch Jahre vor Ihnen liegen und das wollen wir natürlich alle hoffen!


Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass Sie diese Kosten schon im Vorhinein abdecken können mit einem sogenannten Treuhandkonto oder mit einer Sterbefallversicherung.


Vor einigen Jahren konnten Bestatter in Ihrem Namen noch eigene Konten für Sie eröffnen und man hat eine gewisse Summe auf das Konto eingezahlt, damit die im Kostenvoranschlag berechneten Kosten ungefähr gedeckt waren, aber durch die aktuelle Zinspolitik eröffnen Banken nicht mehr ruhende Konten, wie sie es in der Vergangenheit für eine Beerdigung getan haben.

Um Ihnen dies auch noch kurz zu erklären: Eine Bank zahlt Verwahrgeld für jeden Euro auf einem Konto an die zuständige Zentralbank und da die Bank aktuell Geld draufzahlen müsste, stellt sie lieber das Geschäft in diesem Sektor ein, da sie keinen Gewinn erwirtschaftet.


Einzelne Bestatter geben ihren Kunden aber die Möglichkeit, durch ein Treuhandkonto Ihnen diese Option trotzdem zu ermöglichen, um Geld für die Bestattung beiseite zu legen.


Einen Punkt möchte ich bei all dem aber auch hervorheben. Wenn Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, nimmt ein Bestatter in der Regel einen Entschädigungsbetrag, wenn sich die Hinterbliebenen nicht an diesen Bestattungsvorsorgevertrag halten, d.h. den Vertrag im Ganzen kündigen wollen. Sie haben als Hinterbliebene natürlich immer die Möglichkeit, einen anderen Bestatter zu wählen, oder die Trauerfeier und die Beisetzung anders zu gestalten! Dies finde ich persönlich aber dem Verstorbenen und seinen Wünschen gegenüber moralisch verwerflich, denn der Verstorbene sollte das Recht auf Umsetzung seines letzten Willens gewährt bekommen.


Nehmen Sie diese Wünsche ernst!


Abgesehen von kleinen Details sollten Sie sich meiner Ansicht nach an alles halten!


Und nun sind wir auch schon wieder am Ende dieses Beitrages angekommen und wenn Ihnen dieser Beitrag gefallen hat, würde ich mich freuen, wenn Sie diesen weiterverbreiten und empfehlen.


Wie immer sage ich danke für Ihr Interesse an diesem Thema und für Ihre Zeit.


Ihr Michael Langner vom Bestattungs-Blog

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