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Palliativmedizin: Der Weg kann weitergehen

Michael Langner • 25. Mai 2022
Herzlich willkommen zu meinem neuen Beitrag. Mein Name ist Michael Langner vom Bestattungs-Blog. Mit dem heutigen Beitrag möchte ich an mein letztes Thema anknüpfen, bei dem wir darauf eingegangen sind, wie man mit dem Tod eines Liebsten umgeht, wenn es absehbar ist, dass dieser oder diese bald verstirbt.

So schwer es auch für manche sein kann, über dieses Thema zu sprechen, gehört es doch zur Thematik dieses Bestattungs-Blogs dazu. Ich möchte mit Ihnen heute einen tieferen Blick in die Prävention wagen und so behandeln wir heute das Thema der „Palliativmedizin“.

Anfangen möchte ich mit der Begriffserklärung der Palliativmedizin. Mit dem Begriff „Palliativmedizin“ wird die Betreuung von schwer erkrankten Menschen beschrieben, welche nur noch eine begrenzte Lebenserwartung haben. Hier wird ein Mensch bei einer schweren Erkrankung behandelt und man versucht, durch eine Palliativ-Therapie Schmerzen und andere Symptome zu lindern, wobei natürlich die Ursache im Grunde nicht beseitigt werden kann.

Leider ist eine heilende Palliativ-Therapie kaum mehr möglich, so dass man als Palliativpatient gilt, wenn man eine unheilbare und fortschreitende Krankheit hat. Um nur einige Erkrankungen zu erwähnen, fällt z.B. Krebs, HIV oder auch Parkinson darunter.


Man muss aber schon unterscheiden zwischen einem Hospiz und einer Palliativtherapie.


Das Ziel der Palliativmedizin ist, dennoch für eine gute Lebensqualität zu sorgen und Schmerzen von schwer erkrankten Menschen zu lindern, bzw. andere nachteilige Folgen zu reduzieren. Eine Palliativstation ist somit keine Sterbestation.


Ein Hospiz wiederum begleitet schwerstkranke Menschen mit einem absehbaren Lebensende. In gesonderten und unabhängigen Pflegeeinrichtungen, wie z.B. in einem Krankenhaus oder in einem Seniorenheim, werden bis zur letzten Minute schwerstkranke Menschen betreut und es wird Ihnen noch ein möglichst angenehmes Lebensende geboten.


Das Thema Hospiz werde ich in einem anderen Beitrag ausführlicher behandeln, da allein dieses Thema wieder ganz eigene Inhalte hat.  


Um es noch einmal zusammenzufassen: Die Palliativmedizin ist mehr als nur eine reine Sterbebegleitung. Die Palliativ-Therapie kommt zum Einsatz, wenn eine Krankheit als unheilbar eingestuft wird und dient zur Linderung der Symptome.

Eine Palliativstation ist auch kein Ort mit unbegrenztem Aufenthalt, sondern das Ziel ist es, den Patienten nach der palliativen Versorgung zur Weiterbetreuung in das gewohnte Umfeld zu entlassen. Dies kann zuhause bei den Angehörigen sein, oder auch eine andere Pflegeeinrichtung. 10 bis 14 Tage beträgt die Aufenthaltsdauer im Durchschnitt auf einer Palliativstation.


Sollte der Patient nach Hause entlassen werden, erhalten die Angehörigen natürlich eine beratende Unterstützung einer Sozialarbeiterin der Palliativstation oder vom Sozialdienst des Krankenhauses. Bei einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung hat man ein ausgebildetes Pflegepersonal, welches in den meisten Fällen genau weiß, wie man den Menschen in dieser speziellen Situation betreut.


Wichtig ist meines Erachtens auch, wer die Palliativpflege finanziert. Sei es die Betreuung zu Hause oder die kurzzeitige Behandlung in einer Einrichtung, in allen Fällen kommt die Krankenkasse dafür auf. Auch wenn es um die Versorgung oder Therapiemaßnahmen geht, ist dies im „Sozialgesetzbuch V“ (SGB) gesetzlich verankert.


Und nun sind wir auch wieder am Ende der Reise angekommen und ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag wieder ein Stückchen weiterhelfen. Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, dann teilen Sie ihn doch gerne mit Ihren Freunden und Verwandten.


In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gute Gesundheit und nur das Beste!


Ihr Michael Langner vom Bestattungs-Blog

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